Kollektives Arbeitsrecht

Neben unserer Tätigkeit im individuellen Arbeitsrecht verfügen wir seit vielen Jahren über praktische Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Personalvertretungen, Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten.

Hierbei zählen zu unseren Kernkompetenzen:

  • die Durchsetzung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten im Beschlussverfahren
  • die Verhandlung und Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • die Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • die Vertretung in der Einigungsstelle
  • die Beratung und Vertretung bei Betriebsübergängen

Wir bieten Betriebs- und Personalräten Inhouse-Schulungen im Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht an.