auf der Homepage der Sozietät ROHRBACH RECHTSANWÄLTE, einer überregional tätigen, Kölner Fachanwaltskanzlei mit einem besonderen Kompetenzschwerpunkt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Weitere Schwerpunkte der Kanzlei liegen auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie dem Recht der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, inbesondere dem Erb- und Stiftungsrecht.
Bürozeiten
Unser Büro ist von Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und 13.00 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Während und auch außerhalb dieser Bürozeiten stehen wir Ihnen jederzeit zur Auskunft oder zur Vereinbarung eines Termins zur Verfügung.
AKTUELLES
BAG: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor krankheitsbedingter Kündigung
Mit Urteil vom 30.09.2010 hat das BAG - 2 AZR 88/09 - festgestellt, dass ein betriebliches Eingliederungsmanagemnt (BEM) nach § 84 II SGB IX bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (also insbesondere einer länger als sechs Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten) auch dann durchzuführen ist, wenn kein Betriebsrat oder Personalrat im Betrieb besteht. Fehlt es an einem BEM, hat dies gravierende negative Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei einer krankheitsbedingten Kündigung des Beschäftigten.
EuGH: Die Kündigungsfristenberechnung in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB ist altersdiskriminierend
Mit Urteil vom 19.01.2010 hat der EuGH in der Sache C-555/07 ("Kücükdeveci") klargestellt, dass die Regelung in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfristen nicht berücksichtigt werden, altersdiskriminierend und daher unionsrechtswidrig ist. Das Urteil überrascht nicht und ist in Fachkreisen längst erwartet worden.
Eine pauschale Abgeltung der Überstunden-vergütung im Arbeitsvertrag ist unwirksam
Mit Urteil vom 18. März 2009 hat das LAG Hamm - 2 Sa 1108/08 - festgestellt, dass eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach alle "erforderlichen" Überstunden des Arbeitnehmers mit der monatlichen Vergütung abgegolten sind, unwirksam ist. Da die Klausel keine Obergrenze enthalte verstoße sie sowohl gegen das Äquivalenzprinzip als auch gegen das Transparenzgebot. Gegen das Urteil wurde inzwischen Revision eingelegt, so dass nun eine baldige höchstrichterliche Klärung der Überstundenabgeltungsfrage zu erwarten steht.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sebastian Rohrbach in der Sendereihe Politikum, Rubrik Wiedervorlage, auf WDR 5 am 18.08.2009.
Was will mein Chef von mir - Mitarbeitergespräche
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sebastian Rohrbach als Studiogast in der Sendung LebensArt auf WDR 5 am 13.05.2009.
Gehen Sie stiften!
Neuer Artikel von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jens Lüpkes in Heft November/2008 des christlichen Wirtschaftsmagazins Faktor C zum Thema Stiftungsgründung.
Erbschaftsteuerreform verabschiedet
Nach dem Bundestag hat am 05.12.2008 auch der Bundesrat der Erbschaftsteuerreform zugestimmt. Die Reform tritt am 01.01.2009 in Kraft. Danach werden unter anderem die Steuerfreibeträge deutlich erhöht. Zudem können Ehepartner und Kinder des Erblassers künftig unter bestimmten Voraussetzungen selbst genutztes Wohneigentum steuerfrei erben. Auch das geerbte Betriebsvermögen bleibt steuerfrei, wenn innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall die Summe aller Löhne gehalten wird (wobei jährliche Schwankungen erlaubt sind) und in dieser Zeit keine Arbeitsplätze abgebaut werden. Anderenfalls muss nach einem mehrstufigem Modell anteilig Erbschaftsteuer nachgezahlt werden.
Eine gute Kurzübersicht zum neuen Recht findet sich hier.
Neues Schenkungsmeldegesetz in Österreich
Am 06.06.2008 wurde in Österreich das neue Schenkungsmeldegesetz (SchenkMG 2008) beschlossen. Erbschafts- und Schenkungssteuer werden danach ab dem 01.08.2008 nicht mehr erhoben. Es besteht jedoch eine Verpflichtung zu Anzeige von größeren Schenkungen.
Eine derartige Abschaffung von Erbschafts- und Schenkungssteuer steht in Deutschland nicht zu erwarten. Allerdings sollen im Rahmen der Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts die Steuerfreibeträge für Abkömmlinge und nahe Angehörige deutlich erhöht werden. Mit der Verabschiedung der deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuerreform ist im vierten Quartal 2008 zu rechnen.
OLG München, Beschluss vom 16. April 2007 - 31 Wx 108/06
Werden in einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten gemeinsame Bekannte als Schlusserben eingesetzt, ist regelmäßig nicht anzunehmen, dass die testierenden Eheleute eine Bindung des überlebenden Ehepartners an diese Erbeinsetzung herbeiführen wollten. Es ist vielmehr regelmäßig davon auszugehen, dass der überlebende Ehepartner berechtigt bleiben sollte, die Schlusserbeneinsetzung nach dem Tod des anderen Ehepartners einseitig wieder zu ändern und einen Dritten (in diesem Falle den SOS Kinderdorf e.V.) als Schlusserben einzusetzen.
Vor Gericht zählen nur harte Fakten
Interview mit Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sebastian Rohrbach in der aktuellen Ausgabe des Magazins Mitbestimmung Ausgabe 10+11/2007
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06 -
Das BAG hat entschieden, dass auch bei einer außerordentlichen Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des Bestehens des Arbeitsverhältnisses die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht zu erheben ist (§ 13 Absatz 1 Satz 2, § 4 Satz 1 KSchG). Wird diese dreiwöchige Frist verpasst, ist die außerordentliche Kündigung wirksam (§ 13 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 7 KSchG). Ob der Kündigungsgrund vorlag, ist dann nicht mehr zu prüfen.
Bei einer Kündigung empfehlen wir Ihnen deshalb, unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen um die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage für Sie zu prüfen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06 -
Das BAG hat entschieden, dass eine erst nach Aufnahme der Arbeit schriftlich fixierte Befristungsabrede - die zunächst nur mündlich vereinbart war - dem Schriftformerfordernis des § 14 Absatz 4 TzBfG nicht genügt. Es liegt in diesem Fall ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor. Anders sei dies, wenn zuvor keine mündliche Absprache über die Befristung getroffen wurde.
Wir raten Ihnen, Ihre Befristungsabrede überprüfen zu lassen.