Die Sozietät ROHRBACH RECHSANWÄLTE ist eine überregional tätige, bekannte Fachanwaltskanzlei mit einem besonderen Kompetenzschwerpunkt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Sie berät und vertritt vornehmlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Angelegenheiten des individuellen Arbeitsrechts sowie seit vielen Jahren Personalräte, Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts.
Ein weiterer Schwerpunkt der Sozietät liegt auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts und auf der Beratung in Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, vor allem dem Erbrecht & Stiftungsrecht.
Wir verstehen uns als unabhängige Rechtsanwaltssozietät, deren Aufgabe es ist, ausschließlich die Interessen unserer Mandanten zu vertreten. Um dies zu gewährleisten, bilden sich alle Anwälte der Kanzlei regelmäßig fort.
Gegründet wurde die Kanzlei im Jahr 1998 von dem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sebastian Rohrbach. Im Jahr 2005 trat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jens Lüpkes der Kanzlei als Partner bei und die Sozietät nahm den Namen Rechtsanwälte Rohrbach & Partner GbR an. Seit dem Jahr 2009 verstärken Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ali Haydar Erus, und seit Anfang 2011 Rechtsanwalt Sebastian Kuth das Team. Mit dem Beitritt von Rechtsanwalt Kai Koschorreck im Sommer 2011 deckt die Kanzlei nunmehr auch das Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts ab und firmiert nunmehr unter dem Namen ROHRBACH RECHTSANWÄLTE. Seit dem Jahr 2012 gehört auch Rechtsanwalt Ingo Wipper zum Team.